Im ersten Jahr ihrer 1,5-jährigen Qualifizierungsphase erwerben die Promovenden mit einem Bachelor-Abschluss die für die
Zulassung zur Promotionsvorprüfung notwendigen fachspezifischen Qualifikationen (mindestes 60 ECTS), nehmen an weiteren
Kolleg-spezifi-schen Veranstaltungen teil (vor allem in den vorlesungsfreien Zeiten) und schließen diese Phase am Ende des
1. Jahres mit einer in der Promotionsordnung verankerten offiziellen mündlichen Promotionsvorprüfung ab
(
→ Download Promotionsordnung Naturwissenschaftliche Fakultät).
Zu Beginn des 3. Halbjahres absolvieren die Promovenden ein 2-3-monatiges Auslandspraktikum, beginnen nach ihrer Rückkehr unter der
Betreuung eines Antragstellers ihre experimentelle Dissertationsphase und verteidigen am Ende des 3. Halbjahres ihr Dissertationsprojekt
gegenüber einer kolleg-internen Prüfungskommission. Danach beteiligen sich die "Bachelor"-Doktoranden
an dem für die
Promotionsphase entwickelten Ausbildungsprogramm.